DFB-Gericht bestätigt: St. Pauli muss vor leeren Rängen spielen

 

Das DFB-Sportgericht bleibt hart und verdonnerte den FC St. Pauli zu einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen Werder Bremen. Somit bestätigte das Gericht den Antrag des Kontrollausschusses. Der Hamburger Fußballklub möchte nun Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Die Strafe wurde wegen des Becherwurfes auf den Schiedsrichter-Assistenten im Heimspiel gegen Schalke ausgesprochen.


“Die Verursachung eines Spielabbruchs stellt einen schweren Eingriff in das Spielgeschehen und den Wettbewerb dar und kann nur mit einer konsequenten Sanktion geahndet werden”, begründete der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz das harte Durchgreifen des
Verbandes. Wenn das Urteil bestehen bleibt, kommt es zum ersten “Geisterspiel” in der Geschichte der Fußball-Bundesliga. St. Pauli hatte für eine Geldstrafe plädiert. Die harte Strafe ist als abschreckendes Beispiel gedacht, um mögliche Wiederholungstaten zu vermeiden.
Ein Spiel ohne Zuschauer würde für St. Pauli einen Einnahmeverlust von 750.000 Euro bedeuten. Die fehlende Unterstützung der eigenen Fans im Abstiegskampf ist jedoch noch schlimmer als das fehlende Geld. Deshalb wollen die St.-Pauli-Verantwortlichen die drastische Entscheidung des Verbandes nicht akzeptieren, weil man sich nicht in der Rolle des Schuldigen sieht. “Der Club hat die Verantwortung für alle Zuschauer, trägt an dem Becherwurf aber keine Schuld. Wir verurteilen das, sehen uns aber nicht als Schuldige”, sagte Teammanager Christian Bönig.

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